Erbrecht und Testament

Ganz gleich, ob es sich um wertvolle Besitztümer oder Andenken von ideellem Wert handelt: Der Nachlass eines jeden soll in die richtigen Hände geraten.


Rechtlich ist die Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch klar geregelt. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ neben dem Ehepartner Anspruch auf den Nachlass eines Verstorbenen. Zu diesen zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, also beispielsweise Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen.

Sollten diese Regelungen nicht ausreichen oder durchbrochen werden – etwa um einem guten Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen –, wird das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrages notwendig, der z. B. auch nur bestimmte Gegenstände im Zuge eines sogenannten Vermächtnisses enthalten kann.

Ein Testament sollte eigenhändig geschrieben und unterschrieben sowie mit Namen, Ort und Datum versehen sein. Ein bei einem Notar erstelltes Testament kostet zwar Gebühren, kann sich aber zur Vermeidung von Unklarheiten im Gegensatz zu einem eigenhändig geschriebenen Testament anbieten.

Wir können Ihnen gerne behilflich sein, den für Sie richtigen Weg zu finden.

Auch hier hat das Bundesjustizministerium Vorlagen.

Erbrecht, Testament beim BMJV

Als Bestatter können wir beraten, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen.