Patientenverfügung

Welche Therapien wollen wir in Anspruch nehmen? Bis zu welchem Punkt sollen lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden?

Fragen, auf die jeder Mensch individuelle Antworten finden muss.


Was aber ist, wenn aufgrund von Krankheit oder eines Unfalls die eigene Entscheidungsfähigkeit nicht mehr besteht?

In solchen Momenten ist eine Patientenverfügung die wichtigste Entscheidungsgrundlage von Ärzten und für Angehörige eine wertvolle Erleichterung. So kann der Wille eines Menschen auch dann noch erfüllt werden, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann. Eine Patientenverfügung zu verfassen, liegt also im eigenen Interesse. Wer sich noch weiter absichern möchte, sollte für eine persönliche Vertrauensperson eine Vorsorgevollmacht ausstellen. Diese Person ist dann zu Entscheidungen im Sinne eines nicht mehr handlungsfähigen Patienten befugt. Viele verschiedene Institutionen bieten unterschiedliche Patientenverfügungen an.

Hier kommen Sie zur Empfehlung des Bundesjustizministeriums.

Als Bestatter können wir beraten, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte erteilen.