Bestattungsformen
Für viele Menschen ist die Wahl der Bestattungsart in der Lebensanschauung fest verankert. In Europa war über Jahrhunderte die Erdbestattung im Sarg fast ausschließlich üblich, inzwischen ist aber die Feuerbestattung eine Bestattungsform, die genauso akzeptiert ist.
Erdbestattung
Erdgräber sind in vielen Varianten möglich. Zum Einzelgrab gesellen sich Doppel- und Familiengrabstätten, sie bieten auf Wunsch auch die Möglichkeit einer Verlängerung, sodass selbst Kinder und Enkel hier ihre Ruhe finden können. Auch anonyme Bestattungen, Rasengräber oder Pflegegräber – die durch den Friedhof oder eine beauftragte Gärtnerei betreut werden – sind als Erdbestattung möglich.
Gerne beraten wir Sie, welche Grabform auf welchem Friedhof möglich ist.
Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung ist die Trauerfeier zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich. Entweder vor der Einäscherung am Sarg oder vor der Beisetzung der Urne. Wichtig zu wissen: Einäscherungen sind nur auf konkreten Wunsch hin möglich, sei es durch den Verstorbenen oder durch seine Hinterbliebenen. Im Anschluss können die Urnen nach individuellen Wünschen beigesetzt werden. Alle Beisetzungsformen, die für eine Erdbestattung möglich sind, sind auch für Urnen verfügbar.
Zusätzlich sind See- und Wald- oder Baumbestattungen möglich.
Seebestattungen werden grundsätzlich auf allen Meeren durchgeführt. Wir organisieren für Sie die Beisetzung und die Zeremonie, auf Wunsch auch die Begleitung durch die Angehörigen, die Übernachtung und den Trauerkaffee. Wald- oder Baumbestattungen sind in dafür ausgewiesenen Waldstücken, in einem FriedWald bzw. RuheForst oder auf Friedhöfen möglich. Die Ascheverstreuung ist in NRW nur auf besonderen Wunsch des Verstorbenen gestattet, andere Bestattungsformen, wie etwa Diamantbestattung, Weltraumbestattung oder die Bestattung daheim, sind nach dem geltenden Bestattungsgesetz NRW nicht zugelassen.